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Urheberrecht
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AGB Rheinhotel Rüdesheim
1. Abschluss des Vertrages
Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das/die
Zimmer bestellt und zugesagt, oder falls eine
Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist,
bereit gestellt wird/werden. Der Besteller
haftet als Auftraggeber für alle Verpflichtungen
aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch. Gruppen-
und Reiseveranstalter haben die genaue
Teilnehmerliste bis zwei Wochen vor Ankunft zur
Verfügung zu stellen. Ergänzungen, Änderungen
und Nebenabreden, gleich welcher Art, bedürfen
zu Ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen
Bestätigung. Eine Änderung der Zimmerzahl
plus/minus 10% ist bis drei Wochen vor Anreise
kostenlos möglich.
2. An- und Abreise
Ohne anderslautende schriftliche Abmachungen
ist der Zimmerbezug nicht vor 14.00 Uhr des
Anreisetages möglich und die Zimmerrückgabe hat
bis 10.30 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Der
Gast wird gebeten, bei einer vorgesehenen
Abreise nach 10.30 Uhr der Rezeption spätestens
bis 20.00 Uhr am Vortage der Abreise
mitzuteilen: bei Abreise bis 18.00 Uhr ist der
halbe Zimmerpreis, nach 18.00 Uhr der volle
Zimmerpreis zu zahlen.Reservierte Zimmer müssen
bis spätestens 18.00 Uhr bezogen werden. Ist
dies nicht geschehen, kann das Hotel über das
Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine
spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
3. Leistungen und Preise
Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus
den Angaben in der Reservierungsbestätigung. Die
vereinbarten Preise sind Inklusivpreise. Eine
Erhöhung der Mwst, nach Vertragsabschluss geht
zu Lasten des Auftraggebers. Sofern zwischen
Vertragsabschluss und Anreise mehr als vier
Monate liegen, behält sich das Hotel vor.
Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung
vorzunehmen. Alle Preisauszeichnungen gelten in
EURO.
4. Zahlungen
Für die Reservierung kann das Hotel eine
Vorauszahlung von 20% des vereinbarten Preises
verlangen.
5. Rücktritt
Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftformen
erfolgen. Bei Nichtanspruchnahme der
vertraglichen Leistungen gilt für den
Individualgast: Der Aufenthalt kann bis 1 Woche
vor Anreise kostenfrei auf ein verfügbares Datum
binnen der folgenden 6 Wochen verschoben werden.
Ab 6 Tage vor Anreise: 90%. Das Hotel ist nach
Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch
genommene Zimmer anderweitig zu vermieten, um
Ausfälle zu vermeiden.
Wir empfehlen den Abschluss einer
Stornoversicherung.
6. Haftung
Der Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast
als solcher oder als Gastgeber haften dem
Hotelier in vollem Umfang für durch sie selbst
oder Ihre Gäste verursachten Schäden. Eine vom
Vertrag abweichende Nutzung der überlassenen
Räume berechtigt das Hotel zur fristlosen
Kündigung des Vertrages. Hierdurch wird der
Anspruch auf das vereinbarte Entgeld nicht
gemindert. Das Hotel behält sich vor, von dem
Vertrag zurückzutreten, wenn die Erbringung der
Leistung durch höhere Gewalt oder
Arbeitskampfmaßnahmen unmöglich geworden ist,
ohne dass hieraus Schadenersatzansprüche
hergeleitet werden können. Für eingebrachte
Sachen haftet das Hotel nach den Bestimmungen
des BGB. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn
das Zimmer oder die Behältnisse, aus denen
Gegenstände entwendet wurden, unverschlossen
waren. Für Wertgegenstände wird eine Haftung nur
übernommen, wenn diese gegen Quittung an der
Rezeption hinterlegt werden. Geld ist ebenfalls
gegen Quittung an dieser zu hinterlegen. Das
Hotel haftet für die Richtigkeit der
Leistungsbeschreibung in Prospekten sowie für
die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich
vereinbarten Leistungen. Sollten Störungen oder
Defekte an den vom Hotel zur Verfügung
gestellten technischen oder sonstigen
Einrichtungen auftreten, so ist dies ohne Verzug
der Rezeption zu melden. Das Hotel wird dann für
unverzügliche Abhilfe sorgen. Eine Zurückhaltung
oder Minderung des Zimmerpreises kann hieraus
nicht hergeleitet werden. Nächtliche
Ruhestörungen durch andere Hotelgäste werden im
Rahmen der Möglichkeiten des Hauses unterbunden.
Ruhestörungen durch die verkehrliche Lage des
Hauses unterliegen der höheren Gewalt. Eine
Reduzierung des Preises wegen Ruhestörung ist
ausgeschlossen.
7. Schlussbestimmungen
Im Kaufmännischen Verkehr sind Erfüllungsort
und Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Mündliche
Abreden werden erst wirksam, wenn das Hotel
diese schriftlich bestätigt hat.Sollten einzelne
Bestimmungen dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt
dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen
nicht.